Gemäß §3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu ergreifen, indem er eine angemessene Organisation sicherstellt und die erforderlichen Ressourcen bereitstellt. Die Verantwortung für die Elektrosicherheit ist daher ein integraler Bestandteil der Gesamtverantwortung des Unternehmens für seine Mitarbeiter.

Ein elektrotechnischer Betrieb oder Betriebsteil liegt vor, wenn elektrische Einrichtungen geplant, konstruiert, errichtet, betrieben, geprüft oder gewartet werden. Diese Anforderungen werden gemäß dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere der DIN VDE 1000-10, von einer benannten Elektrofachkraft (VEFK) konkretisiert. Dies gilt, wenn der Unternehmer nicht selbst die Leitung des elektrotechnischen Betriebs oder eines Betriebsteils übernehmen kann oder will.

In der Praxis verfügen Unternehmer oder ihre Führungskräfte oft nicht über das erforderliche elektrotechnische Fachwissen. Daher wird die Verantwortung für die fachliche Leitung des Betriebs oder der Betriebsteile schriftlich auf die benannte Elektrofachkraft übertragen, gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes §13.

Die Übernahme der Funktion als verantwortliche Elektrofachkraft durch SCHIER Dienstleistungsservice trägt dazu bei, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Wir bringen das notwendige Fachwissen und die Erfahrung mit, um die elektrotechnische Sicherheit zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Die benannte Elektrofachkraft übernimmt in einem klar definierten Aufgaben- und Arbeitsbereich die Verantwortung für elektrotechnische Fachfragen und erfüllt die Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf die Einhaltung elektrotechnischer Vorschriften. Diese Pflichten umfassen Organisations-, Fürsorge-, Auswahl-, Aufsichts- und Kontrollaufgaben sowie die entsprechende Dokumentation.

Eine solide Organisation und Dokumentation sind im Falle von Schäden und Haftungsansprüchen unerlässlich. Aufgrund ihrer Stellung als Garanten können sogar Unterlassungen strafrechtliche Konsequenzen haben.

Durch die Bestellung einer benannten verantwortlichen Elektrofachkraft überträgt der Unternehmer seine Pflichten. Damit übernimmt auch die benannte Person eine Garantenstellung.