Arbeitssicherheit schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen vor Ausfallzeiten, Haftungsrisiken und unnötigen Kosten. In Deutschland ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gesetzlich vorgeschrieben.

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • DGUV Vorschrift 2

Diese verpflichten Arbeitgeber, eine entsprechend qualifizierte Person zu bestellen – intern oder extern. Als externe Sifa übernehmen wir diese Aufgabe zuverlässig, rechtssicher und praxisnah.

Unser Leistungsumfang – Ihre Vorteile

Gefährdungsbeurteilungen

  • Ermittlung und Bewertung von Gefahren
  • Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung der Dokumentation

Unterweisungen & Schulungen

  • Jährliche Pflichtunterweisungen für Mitarbeitende
  • Spezialschulungen zu Themen wie Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Brandschutz

Beratung & Betreuung

  • Rechtssichere Beratung zu allen Arbeitsschutzfragen
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und Schutzausrüstung

Arbeitsplatzbegehungen

  • Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen vor Ort
  • Dokumentation der Ergebnisse und klare Maßnahmenempfehlungen

Organisation des Arbeitsschutzes

  • Aufbau und Pflege einer effektiven Arbeitsschutzorganisation
  • Schnittstelle zu Berufsgenossenschaften und Behörden